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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur GERMAN SCOUT
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge der Model- und Castingagentur GERMAN SCOUT - im nachfolgenden GERMAN SCOUT genannt. German Scout zählt zum Verbund der Agenturen OST Scout – für Osteuropäische Länder, SHARKAGENCY- für Russland und FIRST MODELS - für New York, Modelscout Leipzig sowie der Produktionsfirma HVORG.
2. Vertragsabschluss
Aufträge können nur schriftlich erteilt werden. Daraufhin unterbreitet GERMAN SCOUT dem Auftraggeber ein Angebot und sendet ihm die angeforderten Unterlagen zu. Im Besonderen sind diese Set-Cards für bestimmte Typmodels, oder nach Abfrage und Auftragserteilung schon entsprechend der Beschreibung von Models ausgewählte Set-Cards. Darüber hinaus erhält der Auftraggeber eine Bild CD mit der Gesamtübersicht der Modelle. Der Auftraggeber kann sich überdies jederzeit im Internet unter www.german-scout.de informieren. Angebote von GERMAN SCOUT sind in jedem Fall freibleibend. Konkurrenzausschluß kann in keinem Fall wirksam vereinbart werden. Auch wenn GERMAN SCOUT sehr kurzfristig reagieren kann, wird um frühzeitige Nachricht gebeten, damit GERMANSCOUT die zeitliche Verfügbarkeit der Modelle sicherstellen kann.
2.1 Aufträge von allen Auftraggebern werden nur für namentlich genau bezeichnete Firmen, Verlage, Werbeagenturen, Einzelpersonen angenommen. Darüber hinaus muß bei Film- oder Fotoarbeiten das genaue Verbreitungsgebiet des Bildmaterials angegeben werden.
2.2 Für alle Aufträge gelten ausschließlich die AGB von GERMAN SCOUT. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Buchung von Modellen
1. Schritt: Angebotseinholung
2. Schritt: Auftragserteilung mit den wesentlichen Inhalten: Name des Models, Name des Auftraggebers, Auftragsart (Foto, Film, Modenschau etc.), Auftragsort, Termin, mögliche Veröffentlichung, Honorar, Reisekosten.
3. Schritt: Vertragsabschluss über die Buchung von Models (Überlassungsvertrag)
4. Inhalt des Vertrages
Vertrag über die Überlassung von Foto, Film, Werbemodels, Mannequins, Dressmen und Animalmodels zwischen GERMAN SCOUT und _ _ _ _ künftig Auftraggeber genannt.
4.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung des Models _ _ _ _ für nachfolgende Arbeiten: _ _ _ _
4.2. Das Model wird für ein Stunden-, Tageshonorar von _ _ _ _ € gebucht.
4.3. Das Model wird für den Tag/Datum _ _ _ _ , Stunden _ _ _ _ , Tage _ _ _ _ gebucht.
4.4. Der Auftragsort ist: Ort: Straße/Nr. _ _ _ _ .
4.4.1. Für jede weitere angebrochene Stunde wird das vereinbarte Stundenhonorar berechnet.
4.4.2. Mit der rechtsgültigen Unterschrift des Überlassungsvertrages übereignet EAST SCOUT alle für den o.g. benannten Auftrag besitzenden Rechte am Model, die im Modelvertrag des Models vereinbart wurden. Dabei erhält der Auftraggeber nach Zahlung des vereinbarten Honorars alle Rechte am eigenen Bild unter vorheriger Anzeige der Veröffentlichungsabsichten. (Medien, Werbeträger, Internet, etc.)
4.4.3. Das Model ist für seine regelmäßige Körperpflege selbst zuständig. Für Make Up, und Hairstyling während des Auftrages ist der Auftraggeber selbst zuständig und GERMAN SCOUT nicht verantwortlich. Es sei denn, dies wurde in einem Vertragszusatz extra geregelt.
Das Model wird dem Auftraggeber nur überlassen und Veränderungen an diesem sind nur zulässig, wenn der Urzustand bei Beginn der Tätigkeit wieder hergestellt wird.
4.4.4. Das Honorar des Models wurde unter 4.2. geregelt. Das Honorar umfasst das unter 4.2. ausgehandelte Honorar ohne Abzüge - zzgl. Mehrwertsteuer. Das Model wurde verpflichtet das Honorar selbst zu versteuern. Alle Zahlungen erfolgen generell auf das Konto von GERMAN SCOUT KtoNr. _ _ _ _ unter Angabe des Models. Sonderhonorar wird fällig wenn das Model vertraglich vereinbarte Sonderleistungen zu erbringen hat, wie spezielle Miederwaren und Tagwäsche für Werbung, Werbefilme, Akt und g.g.f. Erotik. Der Modetarif ist die Grundlage der Berechnung. Er beläuft sich auf sämtliche Arten von Bekleidung und zur Mode dazugehörende Accecoires, die in Verbindung mit der Mode stehen. Die Erstattung von Reisekosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten erfolgen im Rahmen dieses Vertrages und belaufen sich auf _ _ _ _ €.
4.4.5. Sämtliche Bekleidung, Schuhe etc. hat der Auftraggeber für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellen.
4.4.6. Direktbuchungen des Models unter Umgehung von GERMAN SCOUT werden für die folgenden 6 Monate ausgeschlossen.
4.4.7. Während der Zeit des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet das Model haftpflichtmäßig zu versichern.
4.4.8. Gerichtsstand für die Erfüllung ist Weimar.
5. Haftung
GERMAN SCOUT haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Ausfälle. Bei Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Models haftet GERMAN SCOUT nicht. Hierzu wird jedoch ein Ersatz nach Möglichkeit geschaffen. Liegt ein Vertrag vor, so haftet der Auftraggeber mit der hälfte des ausgehandelten Honorars als Ausfall gegenüber GERMAN SCOUT. In Fällen eines Vertragsabschlusses binnen einer Woche übernimmt GERMAN SCOUT keine Gewähr für die Erfüllung des Vertrages. Keine Haftung von GERMAN SCOUT besteht für mittelbare Schäden, Folgeschäden jeder Art oder entgangenen Gewinn, soweit nicht leitende Mitarbeiter von GERMAN SCOUT grob fahrlässig gehandelt haben.
6. Rücktrittsmöglichkeit
Mit dem Vertragsabschluß unter Punkt 3. der AGB wird der Auftrag als Festauftrag angenommen. In einzelnen begründeten Fällen kann der Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von einer Woche (Zahlung von 25 % des Honorars) vom Vertrag zurücktreten. Ein derartiges Rücktrittsgesuch ist schriftlich an GERMAN SCOUT zu richten und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch GERMAN SCOUT. Innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist ein Rücktritt nicht möglich. In allen anderen Fällen gebuchter Modelle ist ein Rücktritt nicht möglich.
7. Zurückweisung von Aufträgen
GERMAN SCOUT behält sich vor einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Verträgen behält sich GERMAN SCOUT das Recht vor, die Erfüllung eines Auftrages zu verweigern, wenn bei Vertragsabschluss durch den Auftraggeber unwahre Angaben über den Auftragsinhalt gemacht wurden, grobe Verletzung von ethisch und moralischen Grundsätzen vorliegen, das Model eine nicht im Vertrag geregelte Tätigkeit übernehmen soll, oder der Auftrag gegen die Menschenwürde verstößt. In diesen Fällen hat der Auftraggeber kein Recht auf Rückerstattung des Honorars. Soweit ein Auftrag erfüllt wurde, hat diesen der Kunde zu bezahlen. Im Falle der Zurückweisung eines Auftrages hat der Auftraggeber das Recht über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
8. Preisänderung
Jegliche Preisänderung ist schriftlich im Vertrag zu ändern.
9. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind an GERMAN SCOUT zu leisten und werden 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Bei Neukunden ist generell Vorkasse binnen 7 Tagen vor Auftrag fällig. Bei Kunden mit einem Auftragsvolumen über 5000,- € ist die Hälfte des Betrages vor Beginn des Auftrages fällig. Gleiches gilt generell für Auslandsaufträge, also Aufträge außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug ist GERMAN SCOUT berechtigt alle weiteren Leistungen zu verweigern.
10. Schlußbestimmung
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen der Verträge und der AGB's bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nichtig sein (salvatoresche Klausel) so bleibt der übrige Vertragsinhalt unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Weimar. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden.
Erfurt den 01.06.2006
Vertragsinhalt des Modelvertrages
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vertretung und Vermarktung des o.g. Models als Foto-, Film sowie Promotionmodel für
- Fotostylisten- und Agenturen
- Film- und TV Produktionen
- Werbeagenturen und Printmedien
- Messen und Events
Durch die rechtsverbindliche Unterschrift erklären beide Seiten, dass die Agentur GERMAN SCOUT für die Dauer des Vertrages alle Rechte an der Vermarktung des Models erhält und über die Dauer des Vertrages hinaus die Rechte an allen Foto- und Videoarbeiten, sowie die Urheberrechte darauf behält.
Aufgaben der Agentur:
1.2. GERMAN SCOUT bereitet das Model auf seine Aufgaben vor. Dafür bietet GERMAN SCOUT dem Model Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher Probleme und seiner Aufgaben als Model.
Zu diesen Hilfestellungen zählen insbesondere:
a) einmalig bis zu 5 Stunden Sprach und Bewegungstraining (kostenlos)
b) Laufstegtraining 10 Stunden mit Zertifikat (kostenlos)
c) Fototraining 3 Stunden (kostenlos)
d) Videopräsentation (kostenpflichtig)
e) Arbeitskarten zur eigenen Präsentation – Aushändigung von 5 Stück ca. 3 Monate nach Vertragsabschluss (kostenlos).
f) Aktionstraining für spezielle Aufgaben (kostenlos)
g) persönliche Typberatung zur Verbesserung der Marktchancen (kostenpflichtig)
Alle kostenpflichtigen Aktivitäten können, aber müssen nicht vom Model genutzt werden. Hierzu werden jeweils einzelne Vereinbarungen getroffen.
1.3. GERMAN SCOUT verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages das Model als dessen Agent an alle unter 1.1. genannten potentiellen Auftraggeber anzubieten, nach Vertragsbeginn unverzüglich einen Marketingplan für das Model zu erstellen und eine vierteljährliche Vermittlungsanalyse zu erstellen.
GERMAN SCOUT verpflichtet sich für das Model zu werben und es nach Absprache allgemein anzubieten. Grundlage dafür sind die Tätigkeitsgebiete laut Fragebogen. Dabei gilt die Ablehnung eines Auftrages durch das Model aus nicht nachvollziehbaren Gründen als erfolgreiche Vermittlung.
Aufgaben des Models:
1.4. Das Model ist verpflichtet die vermittelten Aufträge im Rahmen der im Fragebogen vereinbarten Einsatzgebiete, nach Unterschrift des Avisionsauftrages auszuführen und alle diesbezüglichen Weisungen von GERMAN SCOUT und des Auftraggebers zu befolgen.
Für jeden einzelnen Auftrag erhält das Model jeweils rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit einen Avisionsauftrag mit den Angaben über mögliches Honorar, Auftragsart, Auftraggeber, Auftragsort und Reisekosten.
Der Avisionsauftrag ist ausdrücklich noch kein Vertrag für die Tätigkeit, sondern lediglich eine Einverständniserklärung der Agentur und des Models diesen Auftrag wahrzunehmen. Erst nach dem Einverständnis zu den o.g. Eckpunkten im Avisionsauftrag wird durch GERMAN SCOUT ein Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen.
1.5. Das Model verpflichtet sich unter Einhaltung ethischer und moralischer Grenzen, seinen Modelvertrag, der jeweils als Einzelvertrag zum speziellen Auftrag abgeschlossen wird, zu erfüllen und die Agentur GERMAN SCOUT nach außen würdig zu vertreten.
1.6. GERMAN SCOUT veranstaltet halbjährlich eine Model Pool Party zwischen Models und potenziellen Auftraggebern. Die Anwesenheit des Models hierbei ist im Interesse der Vermittlung des Models ausdrücklich erwünscht. Zudem richtet GERMAN SCOUT einmal jährlich unter den Models von GERMAN SCOUT den Wettbewerb "Mister FUTURE" mit anschließenden Festvertrag für den Sieger ein. Die Jury wird regelmäßig von Prominenten aus Showbizz, TV und Modebranche besetzt.
1.7. Sämtliche Erklärungen dem Auftraggeber gegenüber werden durch GERMAN SCOUT im Namen und im Auftrag des Models abgegeben.
1.8. Festbuchungen sind für alle Seiten (Auftraggeber, GERMAN SCOUT und Model) verbindlich. Sie werden durch jeweils schriftliche Verträge unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten entsprechend dem Avisionsauftrag bestätigt.
2. Dauer des Vertrages
Die regelmäßige Dauer dieses Vertrages beträgt 1 Jahr nach rechtsgültiger Unterschrift und Nachweis der Einzahlung des Unkostenbeitrages.
Der Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis durch schriftliche Willensbekundung des Models für die Dauer von je 6 Monaten verlängert werden.
3. Kündigung
3.1. Die regelmäßige Kündigung wird 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich niedergelegt. Wird dieser durch eine vertragsschließende Seite nicht widersprochen, so ist die Kündigung rechtskräftig.
3.2. Fristlose und außerordentliche Kündigung
Das Model kann den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen wenn folgendes nachgewiesen wird (die Beweislast liegt beim Model):
- Verzug in ein anderes Land
- bei Schülern und Azubis: rapider Abfall schulischer Leistungen
- körperliche Beeinträchtigungen (Krankheiten und Gebrechen)
- grobe Nichterfüllung des Vertrages durch GERMAN SCOUT
Die unter 3.2. genannten Punkte können auch zur fristlosen Kündigung durch GERMAN SCOUT führen oder zumindest zu einem zeitlich begrenzten Ruhen des Vertrages. Sollte das Model weiter gegen wesentliche Punkte dieses Vertrages verstoßen behält sich GERMAN SCOUT Ebenfalls das Recht der fristlosen Kündigung vor.
Insbesondere führen Direktbuchungen des Models durch Auftraggeber der Agentur unter Umgehung von GERMAN SCOUT zur sofortigen fristlosen Kündigung. Ebenso betrifft dieses Absprachen von Models untereinander über Aufträge und Honorare.
Es wird dem Model nach unter 3.2. erfolgter Kündigung untersagt, binnen 6 Monaten bei einer anderen Model- Casting- oder Künstleragentur zu arbeiten.
Zudem wird verboten, das Know How und die Verbindungen von GERMAN SCOUT zu nutzen und binnen 6 Monaten in dieser den Vertrag betreffenden Branche selbstständig zu werden, oder bei Auftraggebern von GERMAN SCOUT selbstständig vorstellig zu werden.
4. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird durch den jeweiligen Vermittlungsvertrag geregelt und beträgt täglich regelmäßig höchstens 8 Stunden. Für Minderjährige beträgt die Arbeitszeit nach Zustimmung des Erziehungsberechtigen maximal 2 Stunden täglich.
5. Geschäftszeit
Die regelmäßige Geschäftszeit von GERMAN SCOUT ist jeweils von Montag bis Samstag (außer gesetzlichen Feiertagen) von 10 bis 20 Uhr.
Das Model ist in dieser Zeit berechtigt nach vorheriger Terminvereinbarung zur Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten in den Räumen der Agentur präsent zu sein. In Ausnahmefällen können auch Absprachen über andere Zeiten getroffen werden, wenn dieses für das Model aus zeitlichen Gründen notwendig ist.
6. Körperpflege
Das Model ist für seine regelmäßige Körperpflege selbst zuständig. Es hat sich im Sinne seiner Vermarktung an aktuellen Schönheitstrends zu orientieren, zu pflegen und sich fit zu halten (Dies gilt nicht für Typmodels). Es hat typbezogenene Weisungen der Agentur unter Einhaltung seiner körperlichen Unversehrtheit folge zu leisten.
Tätowierungen, Piercings und Brandings sind für die Dauer des Vertrages nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur zulässig, da diese die Vermittlungsfähigkeit des Models unter Umständen beeinträchtigen und erheblich gefährden können.
Etwaige optische, kosmetische, operative Veränderungen des Aussehens (Operationen, Narben, auffällige Gewichtsveränderungen, starke Frisurveränderungen) sind nur nach Absprache mit GERMAN SCOUT zulässig.
Für Make up und Hairstyling während eines Auftrages ist das Model nicht verantwortlich. Verantwortlich dafür ist immer der Auftraggeber.
Gesundheitsgefährdende Aktivitäten des Models zur vermeintlichen Verbesserung seiner Marktchancen sind generell unzulässig und können zum Ruhen des Vertrages führen.
7. Datenschutz
Das Model ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Vermittlung im Rahmen des Fragebogens und seiner Bilder, der Auftragserfüllung, sowie der Veröffentlichung seiner Bilder unter Buchungsnummer und Vornamen einverstanden.
GERMAN SCOUT gewährleistet in diesem Rahmen die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
GERMAN SCOUT vertritt durch rechtsgültige Unterschrift des Vertrages das Model juristisch gegen Fälle von Plagiatismus und Missbrauch der Rechte am eigenen Bild des Models.
Nach Vertragsbeendigung werden alle Unterlagen bei GERMAN SCOUT vernichtet.
8. Haftung
8.1. Verschuldet das Model vorsätzlich oder grob fahrlässig das Scheitern eines Auftrages - nach vorheriger Unterzeichnung des Avisionsauftrages - ist der Auftraggeber und GERMAN SCOUT berechtigt, sämtliche Kosten- und Schadensersatzansprüche gegen das Model geltend zu machen.
8.2. Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss hat das Model die Pflicht eine eigene Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung nachzuweisen. GERMAN SCOUT ist auf ausdrückliches Verlangen des Models hierbei ratgebend tätig.
9. Vergütung
Das Honorar des Models umfasst das mit dem Auftraggeber ausgehandelte Honorar ohne Abzüge. Eine steuerpflichtige Tätigkeit muss durch das Model selbst versteuert werden.
Sonderhonorar erhält das Model bei durch den Auftraggeber vertraglich gebundenen Sonderleistungen wie spezielle Miederwaren und Tagwäsche für Werbung, Werbefilme Akt und g.g.f. Erotik.
Modetarif wird ebenfalls vom Kunden bezahlt. Dieser beläuft sich auf sämtliche Arten von Bekleidung und zur Mode dazugehörende Accessoires, die in Verbindung mit der vorgeführten Mode stehen.
Die Erstattung von Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten erfolgen im Rahmen des mit dem Auftraggeber ausgehandelten Vertrages.
Probe- und Auswahlcastings, sowie Shootings werden nicht vergütet und sind vom Model oft selbst zu zahlen.
10. Kosten
Das Model hat zur Aufnahme in die Vermittlungskartei einen rückzahlbaren Unkostenbeitrag (ähnlich einer Kaution) von 100,-- € zu zahlen.
Dieser Unkostenbeitrag gilt der Agentur als Sicherheit für den Vermittlungswillen des Models und zum nachträglichen Abgleichen des Aufwandes der Agentur.
Zudem entstehen aus diesem Vertrag keine weiteren Kosten.
11. Nebenabreden
11.1. Private Absprachen zwischen Mitarbeitern von GERMAN SCOUT und dem Model sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und somit rechtsunwirksam. Alle Absprachen zwischen Model und GERMAN SCOUT bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
11.2. Hat ein Model das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht vollendet (als Nachweis gilt die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses) ist dieser Vertrag nur wirksam und gültig abgeschlossen mit zusätzlicher Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
In diesem Fall werden auch Aufträge durch den Erziehungsberechtigten unterschriftspflichtig.
Bei Models unter 18 Jahren ist auch die Agentur ständiger Ansprechpartner für den gesetzlichen Vertreter des Models und es können in dessen Sinne gemeinsame Absprachen geführt werden.
11.3. Gerichtsstand ist Leipzig.
11.4. Es gilt die salvatorische Klausel, wonach einzelne Veränderungen des Vertrages, keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des restlichen Vertragsinhaltes haben.
11.5. Die Anlagen:
Fragebogen, Vereinbarung zum rückzahlbaren Unkostenbeitrag, Vertrag über die Mitwirkung bei der Foto/Filmherstellung sind Bestandteil des Vertrages.
Scout - Vertrag
zwischen
German SCOUT Model- und Castingagentur
und
Name:
1. Inhalt
Der Scout -Vertrag beinhaltet, dass der Unterzeichner für die Model- und Castingagentur GERMAN SCOUT wirbt und er berechtigt ist, im Auftrag von GERMAN SCOUT Personen zu bewerben, sodass dieses nach unter 2 benannten Kriterien einen rechtsverbindlichen Vertrag angeboten bekommen mit dem Ziel, diesen zu unterzeichnen.
Mit dem Vertrag ist der Unterzeichner Scout, im ausdrücklichen Auftrag von GERMAN SCOUT.
2. Zielgruppe des Scoutings
- allgemein Personen mit auffällig guter optischer Erscheinung
- Alter von 16 bis 28 Jahre (Hauptzielgruppe)
- Potentielle Erotikmodelle
- Skurile Personen mit Auffälligkeiten (große Nase, abstehende Ohren etc.)
3. Lizenzvereinbarung
Mit Abschluss eines rechtskräftigen Modelvertrages zwischen GERMAN SCOUT und der vorgeschlagenen Person verliert der Scout jegliche Ansprüche auf die Tätigkeit des künftigen Models. Das heißt der Scout ist nicht berechtigt diese Person anderweitig zu vermarkten.
4. Rechte
Der Scout hat das Recht für GERMAN SCOUT aufzutreten und zu werben. Dafür erhält er kostenlos 10 Visitenkarten, die auszufüllen sind (überreicht durch:Name). Für jede weitere Visitenkarte ist ein Betrag von 0,50 € zu zahlen. Der Scout ist ausdrücklich nicht berechtigt Rechtsgeschäfte für GERMAN SCOUT einzugehen oder verbindliche Absprachen oder Unterschriften zu leisten.
5. Honorarvereinbarung
Beim Zustandekommen des kostenlosen Castings und ersten Fotoaufnahmen mit dem potentiellen Model, erhält der Unterzeichner für seine Empfehlung, nach Vertragsabschluss eine Vergütung von 30.- €. Zudem können nach vorheriger Absprache, für konkrete Scoutvorhaben Spesen und Reisekosten erstattet werden. Dies nur unter Vorlage der Rechnungen und Belege.
6. Durchführung des Scoutings
a) Ansprechen der Zielperson
b) kurze Erklärung des Anliegens
c) Terminvorschlag (siehe Visitenkarte)
d) unverzügliche Information an GERMAN Scout
- Name der Person
- Telefonnummer
- Vereinbarter Termin
7. Vertragsende
Der Vertrag kann beiderseitig innerhalb und fristgerecht von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Danach ist der Scout nicht mehr berechtigt für GERMAN SCOUT zu werben oder Personen anzusprechen.
Vertrag
über die Mitwirkung bei der Foto/Filmherstellung
zwischen
Model- und Castingagentur GERMAN SCOUT, Leipzig
und dem Model ......................................................................................................
nachfolgend Darsteller genannt.
1. Inhalt des Vertrages ist die Mitwirkung des Darstellers bei der Foto/Filmherstellung durch den Produzenten GERMAN SCOUT. Die Mitwirkung beinhaltet Foto- oder Filmaufnahmen des Darstellers durch den Produzenten.
2. Die Aufnahmen werden kostenpflichtig für 100 €, incl. MwSt, gemäß Rahmenvertrag von GERMAN SCOUT gemacht, daher sind weitere Forderungen des Darstellers oder von GERMAN SCOUT ausgeschlossen.
Zusatzvereinbarung: der Betrag wird mit dem Recht zur Veröffentlichung und der Abgabe des Bildes an GERMAN SCOUT verrechnet. Mit der Unterzeichnung ist dies quittiert.
3. Die Haftung des Produzenten für Körper-, Sach-, oder Vermögensschäden des Darstellers ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Produzenten oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefügt worden sind.
4. Der Darsteller stellt dem Produzenten die von sich gemachten Aufnahmen uneingeschränkt zur Verfügung. Insbesondere überträgt der Darsteller sein aus dem Persönlichkeitsrecht erwachsenes Recht am eigenen Bild ausschließlich auf den Produzenten.
5. Der Darsteller überträgt alle aus diesem Vertrag entstehenden Miturheber- und/oder Leistungsschutzrechte ausschließlich auf den Produzenten. Insbesondere überträgt der Darsteller dem Produzenten das Recht zur Aufnahme seiner Leistung, sowie das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht ausschließlich.
6. Ebenso überträgt der Darsteller alle etwaig entstehenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche ausschließlich auf den Produzenten.
7. Der Darsteller erklärt seine Einwilligung, dass die fotografischen Abbildungen und/oder Filmaufnahmen, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm gemacht wurden, in unveränderter oder geänderter Form vom Produzenten ohne jegliche Beschränkung veröffentlicht werden dürfen. Fotomontagen bedürfen der Zustimmung des Models.
8. Der Darsteller erklärt ausdrücklich, dass er die durch diesen Vertrag umfassenden Aufnahmen aus freiem Willen gemacht hat.
9. Der Produzent kann die Mitwirkung des Darstellers an den, diesen Vertrag umfassenden Foto- oder Filmaufnahmen, jederzeit ohne Angaben von Gründen ausschließen.
10. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Leipzig
Passive Zusammenarbeit nur betreffend die Präsens auf vorliegender Internetplattform
Änderunmg ab 01.06.2008
Ein Selbsteintrag in die Internetrplattform von German Scout bedeutet ohne einen eigenständigen Vertrag eine passive Zusammenarbeit - ohne Modelvertrag.
Das Model kann durch Auftraggeber gebucht werden, jedoch ist German Scout nicht verpflichtet aktiv für das Model zu werben.
Das eingetragene Model hat einen Jahresbeitrag von 40 € für seine Eintragspflege zu leisten. Sollte nach der entsprechenden Zahlungsaufforderung der Beitrag binnen 4 Wochen nicht gezahlt werden, wird der/die Eingetragene ohne weitere Aufforderung gelöscht.
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